Qualifikation
Da dieser Bereich der Unterrichtung gesetzlich nicht geschützt ist, ist es meiner Meinung nach immer sehr schwierig für den Außenstehenden zu beurteilen, wie gut oder nicht gut der zu buchende Dozent ist.
Es gibt derzeit nur einen vom Gesetzgeber anerkannten Nachweis der zumindest die berufs- und arbeitspädagogischen Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten des einzelnen Dozenten unter Beweis stellt.
Die Ausbildereignungsprüfung bei der IHK.
Die sagt zwar nichts über das Fachwissen des Dozenten aus, gibt jedoch dem Interessenten schon mal einen "ersten Eindruck" über die Lehrfähigkeiten des vielleicht zukünftigen Dozenten.
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